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Scheidungsrecht BGB, FamFG: Anspruch auf Erstattung gezahlten Kindesunterhalts Beschluss vom 08.02.2017, Az: XII ZB 116/16 BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1 FamFG § 239 Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen den anderen Elternteil auf - teilweise - Erstattung des an ein gemeinsames Kind gezahlten Unterhalts wird nicht ohne weiteres dadurch ausgeschlossen, dass der Elternteil mit der Unterhaltszahlung eine Verpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich erfüllt (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 25. Mai 1994 - XII ZR 78/93 -FamRZ 1994, 1102und vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 558/80 - FamRZ 1981, 761). Winterliche Räum- und Streupflichten Urteil vom 14.02.2017, Az: VI ZR 254/16 BGB § 823 Abs. 1 und 2 Dc a) Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen Verstoßes gegen winterliche Räum- und Streupflichten setzt entweder das Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus oder das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten für eine ernsthaft drohende Gefahr aufgrund vereinzelter Glättestellen. b) Eine Gemeindesatzung über den Straßenreinigungs- und Winterdienst muss nach dem Grundsatz gesetzeskonformer Auslegung regelmäßig so verstanden werden, dass keine Leistungspflichten begründet werden, die über die Grenze der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten hinausgehen. | |